Barbara Preißner
Schutzrechte für Design
Barbara Preißner, 1957 in Hamburg geboren, ist seit 2010 Leiterin der Hauptabteilung Marken und Designs beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München.
Sie studierte Rechtswissenschaften in Hamburg und absolvierte ihre juristische Referendarausbildung u. a. in Washington, D.C., USA. Ihre berufliche Laufbahn führte über den Verwaltungsdienst der Freien und Hansestadt Hamburg – einschließlich einer dreijährigen Tätigkeit in der damaligen Hamburger Landesvertretung beim Bund in Bonn – im Jahr 1989 zum DPMA. Vor der Übernahme der Hauptabteilung leitete sie dort von 2006 bis 2010 eine Markenabteilung mit den Schwerpunkten Markenprüfung, nationales und internationales Markenrecht.
Das DPMA ist das deutsche Kompetenzzentrum für Patente, Marken, Designs & Co. und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Es erteilt Patente, trägt Gebrauchsmuster, Marken und Designs ein und führt und verwaltet diese gewerblichen Schutzrechte in seinen Registern. Dies geschieht gut nachweisbar, auch für die Öffentlichkeit einfach zu recherchieren und im Verletzungsfall effektiv durchsetzbar. Außerdem informiert das DPMA die Öffentlichkeit über gewerbliche Schutzrechte.
Das Deutsche Patent- und Markenamt ist als Kompetenzzentrum ein wichtiger Partner für Designerinnen und Designer.
Denjenigen, die sich für den Schutz ihres Know-hows, ihrer Ideen und Entwürfe durch das DPMA entscheiden, stehen die beiden Schutzrechtsbereiche Marken und Designs mit ihrer Expertise zur Verfügung, um ihnen innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens zur Eintragung zu verhelfen. Denn ein effektives Vorgehen gegen Plagiate und Imitationen ist vor allem auf der Grundlage der gewerblichen Schutzrechte möglich. Ähnlich wie Patente und Gebrauchsmuster für technische Erfindungen, so schützen auch Marken und Designs wirksam geistiges Eigentum, sei es eine kreative Marke oder die Farb- und Formgebung für ein Produkt. Dabei sind z. B. folgende Schutzrechte wichtig: Das eingetragene Design gewährt seinen Inhaberinnen und Inhabern das ausschließliche Recht, das geschützte Design zu benutzen. Anderen ist es verboten, das eingetragene Design ohne die Zustimmung des Inhabers zu benutzen. Bei Einverständnis können Lizenzen vergeben werden.
Der Designinhaber kann gegen jedes Design vorgehen, das den gleichen Gesamteindruck erweckt wie sein eingetragenes Design.
Bei Verletzung der Designrechte kann der Designinhaber Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen.
Wird das eingetragene Design unbefugt bei der Herstellung, Veräußerung oder Ein- und Ausfuhr von Produkten verwendet, kann der Designinhaber die Vernichtung, den Rückruf oder die Überlassung dieser Gegenstände fordern.
Beim Sächsischen Staatspreis für Design 2020 ist Barbara Preißner besonders auf Gestaltungen gespannt, die – ausgehend von ihren ästhetischen Ansätzen – in wirkungsvoller Synthese zu einem eigenständig prägenden Stil gefunden haben. Wichtig sind ihr auch gute Funktionsfähigkeit und Nachhaltigkeit, letztere sowohl von Ressourcenverbrauch, Lebens- und Nutzungsdauer der Produkte her als auch dank einer gewissen stilistischen Zeitlosigkeit des Designs.